Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sebastian Iskra – Revenue Marketing IO gegenüber Unternehmern
§1 Allgemeines
(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen im Zusammenhang mit Performance-Marketing-Dienstleistungen von Sebastian Iskra, handelnd unter dem Geschäfts- bzw. Markennamen Revenue Marketing IO, nachfolgend „Revenue Marketing IO“ genannt, gegenüber seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder selbständig tätigen wirtschaftlichen Akteuren. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass Revenue Marketing IO in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn Revenue Marketing IO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(5) Individuell getroffene Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(6) Es gilt ausschließlich das Recht des Königreichs Spanien.
(7) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Barcelona, Spanien.
§2 Leistungen von Revenue Marketing IO
(1) Revenue Marketing IO erbringt Dienstleistungen im Bereich Performance Marketing, insbesondere Planung, Erstellung, Betreuung und Optimierung von Online-Marketing-Kampagnen (z. B. Google Ads, LinkedIn Ads oder vergleichbare Werbeplattformen).
(2) Hierzu beauftragt der Auftraggeber Revenue Marketing IO im Rahmen gesonderter Vereinbarungen („Auftrag“) mit der Erbringung bestimmter Leistungen, insbesondere:
- Kampagnenstrategie
- Kampagnenerstellung
- Kampagnenoptimierung
- Analyse und Reporting
- Beratung zu digitalen Marketingmaßnahmen.
(3) Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.
(4) Revenue Marketing IO schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine garantierte Anzahl von Leads, Verkäufen oder Umsätzen.
§3 Beauftragung
(1) Angebote von Revenue Marketing IO sind – sofern nicht anders angegeben – für sieben Tage unverbindlich gültig.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Auftragsbestätigung von Revenue Marketing IO zustande.
(3) An Angeboten, Konzepten, Analysen, Präsentationen und sonstigen Unterlagen behält sich Revenue Marketing IO sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor, außer es ist anderweitig vereinbart worden.
(4) Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
§4 Durchführung der Aufträge
(1) Revenue Marketing IO organisiert die Durchführung der vereinbarten Leistungen eigenverantwortlich.
(2) Revenue Marketing IO ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer oder Dienstleister einzusetzen.
(3) Der Auftraggeber kann Änderungen des Leistungsumfangs verlangen, soweit diese zumutbar sind. Änderungen können eine Anpassung der Vergütung oder des Zeitplans erforderlich machen.
(4) Werbebudgets für Anzeigenplattformen (z. B. Google, LinkedIn, Meta) werden grundsätzlich vom Auftraggeber getragen und sind nicht Bestandteil der Vergütung von Revenue Marketing IO, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§5 Termine
(1) Termine für die Leistungserbringung werden individuell vereinbart.
(2) Die Einhaltung von Terminen setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
(3) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht von Revenue Marketing IO zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für alle Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags zuständig ist.
(2) Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Nutzung und Weitergabe sämtlicher bereitgestellter Inhalte (z. B. Bilder, Texte, Marken, Daten) berechtigt ist.
(4) Der Auftraggeber stellt Revenue Marketing IO von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung solcher Inhalte entstehen.
§7 Vergütung
(1) Die Vergütung erfolgt nach den im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Konditionen.
(2) Die Vergütung kann insbesondere erfolgen als
- monatlicher Retainer
- projektbezogene Pauschale
- Vergütung nach Zeitaufwand.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (IVA), sofern diese nach spanischem Steuerrecht anfällt.
(5) Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union kann das Reverse-Charge-Verfahren gemäß Art. 44 und Art. 196 der Richtlinie 2006/112/EG Anwendung finden. In diesem Fall schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer in seinem Sitzstaat. Die Rechnung wird ohne Ausweis der Umsatzsteuer gestellt und entsprechend gekennzeichnet.
§8 Gewährleistung
(1) Revenue Marketing IO wird die vereinbarten Leistungen mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt erbringen.
(2) Eine Gewähr für den wirtschaftlichen Erfolg von Marketingmaßnahmen wird nicht übernommen.
§9 Haftung
(1) Revenue Marketing IO haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Revenue Marketing IO nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§10 Einräumung von Rechten durch den Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber räumt Revenue Marketing IO das Recht ein, bereitgestellte Inhalte im Rahmen der Durchführung des Auftrags zu verwenden.
(2) Der Auftraggeber garantiert, dass durch diese Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.
§11 Schutz geistigen Eigentums
(1) Alle von Revenue Marketing IO erstellten Konzepte, Analysen, Strategien und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum von Revenue Marketing IO, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen.
§12 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den einschlägigen spanischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere dem Ley Orgánica 3/2018 de Protección de Datos Personales y garantía de los derechos digitales (LOPDGDD).
Unternehmensangaben
Sebastian Iskra
Nombre comercial: Revenue Marketing IO
Digital Marketing Consulting
Carrer dels Angels 8
Barcelona, Spanien